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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Raßbach:
DJ Tommes, Showservice und Veranstaltungstechnik

§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Thomas Raßbach: DJ Tommes, Discjockey und Veranstaltungstechnik für Herne und NRW (folgend: Thomas Raßbach ) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Thomas Raßbach von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
a) Die Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
b) Ein Angebot von Seiten Thomas Raßbach kommt mit Abgabe der Willenserklärung, also dem Vertrag, zustande. Der Kunde hat nun 14 Tage Zeit, das Angebot durch Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrages anzunehmen. Sollte das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht von Seiten Thomas Raßbach keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags.
c) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Thomas Raßbach sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Thomas Raßbach schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Bei Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit Thomas Raßbach ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich. Hierbei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mindestens jedoch 50 Euro an. Sollte ein Rücktritt weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, so ist Thomas Raßbach berechtigt, eine Gebühr von 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags zu erheben, mindestens jedoch 100 Euro. Bei Stornierungen bis 10 Tage vor der Veranstaltung werden 75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags fällig, bei Stornierung 4 bis 1 Tag vor Veranstaltung werden 90%, bei Stornierung am Veranstaltungstag werden 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlung
a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bar am Tag der Veranstaltung.
b) Bei Überweisung gilt ein Zahlungsziel von max. 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung.
c) Die bei Leihgeräten geforderte Kaution ist bei Übergabe der Ware in bar zu hinterlegen.

§ 5 Vermietung
a) Alle Vermietpreise gelten für die Dauer von 24 Stunden. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Abtransport geschehen durch Thomas Raßbach, sofern nichts anderes vereinbart wird.
b) Wird das gemietete Equipment zu einem Ort innerhalb von 30 km bestellt, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 25 Euro pro angebrochene 50 Kilometer an.
c) Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden.
d) Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräteversicherung ist im Preis nicht eingeschlossen. Eventuelle Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden.
e) Durch Thomas Raßbach befugte Personen haben jederzeit Zutritt zu allen Bereichen der Veranstaltung und Zugriff auf die gesamte Mietsache und sind berechtigt vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto- bzw. Filmaufnahmen für Werbezwecke, Kundeninformation, etc. anzufertigen.

§ 6 Leistungserbringung durch Discjockey
a) Die Leistungserfüllung durch Thomas Raßbach bei Komplettpaketen mit Discjockey umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments.
b) Beginn der 5-Stunden-Pauschale ist zunächst unmittelbar nach dem Aufbau durch den DJ, bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die Anlage aufgebaut sein soll. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet.
c) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
d) Eine endgültige Buchung gilt nicht als Vorrecht auf DJ Tommes als Discjockey für die entsprechende Veranstaltung, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird. Thomas Raßbach ist berechtigt, ihm für die entsprechende Veranstaltung geeignet erscheinende DJs aus seinem DJ-Pool bereitzustellen. Dies bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung von Thomas Raßbach.

§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Herne.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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